Andere Länder, andere Sitten – der Auslandsknigge für den Urlaub

Damit der langersehnte Urlaub nicht zum Fauxpas wird, haben wir für Sie einige Verhaltensregeln im Ausland zusammengestellt:

Südeuropa: Strandplätze & Poolliegen
In Italien und in Spanien gilt es mittlerweile als strafbar, Strandplätze zu reservieren. Bis zu 1.000 Euro kann so eine Platzreservierung sogar kosten! Reiseveranstalter nutzen den Handtuch-Kampf am Hotelpool aus und bieten inzwischen als Pilotprojekt den Touristen an, bereits vorab bei der Reservierung ihre Wunschliegen gegen Entgelt zu buchen.

England, Sylt und Iran: Spielen & Tanzen
Drachen steigen lassen, Rutschen auf Eis oder Schnee sowie "belästigendes" Spielen ist auf britischen Bürgersteigen untersagt. Auf der Nordseeinsel Sylt werden das Bauen von Sandburgen und das Graben von Löchern geahndet – dies kann mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld die Urlaubskasse belasten. Die iranische Sittenpolizei verbietet Frauen bzw. auch Touristinnen, das Tanzen und Singen in der Öffentlichkeit. Erst dieses Jahr wurden dort auf einer Feier 30 tanzende Studenten zu Peitschenhieben verurteilt.

Türkei: Begrüßung & Kleidung
In der Türkei ist der Handschlag weit verbreitet, wenngleich diese Form der Begrüßung von besonders gläubigen Menschen nicht präferiert wird. Bei der Begrüßung sollte man sich grundsätzlich eher zurückhaltend benehmen – insbesondere Frauen gegenüber ist Zurückhaltung angesagt. Strandkleidung ist in der Türkei nur für den Strand geeignet. Die Türken selbst tragen im Sommer praktisch nie kurze Hosen, das gilt dort als ziemlich verpönt. Frauen sollten sich im Allgemeinen nicht zu freizügig kleiden. Besucher in religiösen Einrichtungen müssen die dortigen Regeln einhalten und bedeckte Kleidung tragen. Normalerweise werden die Schuhe vor Eintritt in eine Moschee abgelegt. Für Frauen gilt: Kopf und Schultern in einer Moschee mit einem Tuch bedecken.

USA: Restaurants
Ob im Nobelrestaurant oder beim Mexikaner: Der Gast bekommt zu Beginn immer einen Glaskrug Wasser mit Eiswürfeln umsonst. Außerdem wird das „free refill“, also das kostenlose Nachschenken, oftmals angeboten. Da in den USA die Getränke nicht zu den größeren Einnahmen gehören und das Trinkgeld für die Kellner zusätzlich zum niedrigen Lohn sehr wichtig ist (15 -20 % des Rechnungsbetrags sind dabei üblich), erwartet den Gast prompt die Rechnung, sobald man aufgegessen hat. Schließlich warten am Eingang beim Platzanweiser schon die nächsten Gäste auf ihren Tisch.

Asien: Buddha-Tattoos & Statuen
Erst kürzlich sorgte ein Buddha-Tattoo am Bein eines Spaniers in Myanmar dafür, dass der Mann festgenommen und aus der Tempelstadt Bagan verwiesen wurde. Mönche hatten das Tattoo als Religionsbeleidigung aufgefasst und deswegen die Polizei informiert. In Sri Lanka ist der Austausch von Zärtlichkeiten wie Küssen oder Händchen-Halten in der Öffentlichkeit verboten, auch dürfen keine Buddha-Statuen geküsst werden. In 2012 landeten deswegen drei Franzosen im Gefängnis.

Thailand: E-Zigaretten und Akkus
Sowohl Einheimische als auch Touristen dürfen seit 2014 in Thailand keine E-Zigaretten mehr in der Öffentlichkeit rauchen. Bei Verstoß drohen Geld- und sogar Gefängnisstrafen. Bei Flügen dürfen Akkus nicht in den Frachtraum, da bei einem Kurzschluss eine enorme Hitze entstehen kann und Brandgefahr besteht.

Indien: von der Hand in den Mund
Mit allen fünf Sinnen zu speisen, das ist das Gebot in Indien. Darum wird mit der Hand gegessen, aber nur mit der rechten Hand! In Indien wird die linke Hand – wie auch in vielen arabischen Ländern – nach dem Toilettengang statt Papier zur Reinigung benutzt. Im Essen hat sie auch nach dem Waschen daher nichts zu suchen.

China & Japan: Tischmanieren
In China ist es noch durchaus üblich, in Restaurants zu rauchen. Und das nicht nur nach, sondern auch während des Essens! Zudem ist es erlaubt, mit offenem Mund zu kauen, zu schmatzen, zu reden und sogar zu rülpsen – nur nicht die Nase am Tisch schnäuzen, hierfür geht man besser auf die Toilette! In Japan ist Naseputzen in der Öffentlichkeit ebenfalls verpönt. Selbst wenn man vom Hunger gequält wird – auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu essen wird als peinlich gesehen.

Arabische Länder: Mohngebäck, Alkohol & Abfall
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt Mohn als narkotisierende Droge, selbst die Einfuhr kleinster Mengen kann eine mehrjährige Haftstrafe zur Folge haben. Bereits ein paar Körnchen zwischen den Zähnen können zum Verhängnis werden, wie ein Schweizer feststellen musste, der vor dem Abflug ein Mohngebäck verspeiste und anschließend wegen Verdachts auf Drogenschmuggel festgenommen wurde. In vielen arabischen Staaten ist darüber hinaus der Konsum von Alkohol illegal und nur innerhalb der Hotelanlage gestattet. Weiterhin empfiehlt es sich, seinen Abfall nicht auf die Straße zu werfen, denn dies kann beim ersten Mal mit bis zu 100 Euro Strafe und beim dritten Verstoß mit bis zu 650 Euro Strafe geahndet werden.


Quelle:www.travelbook.de